Nicht jede Gelegenheit eignet sich für ein Gehaltsgespräch. Ein kurzes Gespräch auf dem Büroflur wird Sie Ihrem Ziel i.d.R. ebenso wenig näher bringen wie eine Unterhaltung auf einem Firmenfest, auch wenn die entspannte Atmosphäre dazu verleitet. Der richtige Zeitpunkt kann daher über Erfolg oder Misserfolg Ihres Verhandlungsversuches entscheiden.
Wann Sie besser noch etwas warten…
Eher ungünstig sind wirtschaftlich schwere Zeiten, in denen das Unternehmen eine große Ausschreibung oder einen Stammkunden an die Konkurrenz verliert oder umfangreiche Sparmaßnahmen beschlossen hat. Ebenso wenig sollte das Gehaltsgespräch unmittelbar nach einer Einkommenserhöhung oder Bonuszahlung stattfinden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich der Vorgesetzte fragt: „Ist der Mitarbeiter eigentlich nie zufrieden?“ Bei aktuellen Misserfolgen sollte man mit entsprechenden Forderungen selbstverständlich warten bis man durch andere Erfolge (wieder) glänzen konnte.
…und wann Sie aktiv werden sollten.
Besonders gut eignen sich dagegen Zeitpunkte, zu denen das Unternehmen einige größere Aufträge an Land ziehen konnte, Sie ein Projekt erfolgreich abgeschlossen haben oder befördert wurden. Insbesondere vor der Übernahme einer höheren Funktion werden Gehaltsverhandlungen noch akzeptiert. Nach der Übernahme sollten Sie jedoch mehrere Monate (üblich 6 – 12 Monate) abwarten und sich erst bewähren. Eine gute Gelegenheit bietet auch das Mitarbeitergespräch, das in vielen Unternehmen zumindest einmal im Jahr stattfindet und bei dem meist über Ihre Arbeitsleistung und die entsprechende Gegenleistung (= Gehalt) von Ihrer Firma gesprochen wird.
Der „perfekte“ Zeitpunkt für den Termin mit dem Chef
Auch der Termin selbst sollte bewusst gewählt werden. Wichtig ist, dass der Vorgesetzte nicht unmittelbar zuvor einen kritischen Termin absolvieren muss und dass das Gespräch ohne Zeitdruck und in einer ruhigeren Phase des Tages verlaufen kann, z.B. gegen Ende des Arbeitstages oder an einem Freitag. Unter Umständen kann einem auch die Sekretärin, die oftmals die Gewohnheiten und Präferenzen ihres Chefs am besten kennt, einen geeigneten Termin empfehlen.
Sonderfall: Vertragsangebot der Konkurrenz
Wenn man ein konkretes Vertragsangebot – möglichst schriftlich – vorliegen hat, kann man unabhängig von den o.g. Beschränkungen das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Man bietet ihm die Möglichkeit durch verbesserte Konditionen die Kündigung zu vermeiden. Wichtig dabei ist, dies nicht als Erpressung erscheinen zu lassen, sondern offen und konstruktiv auf die Entscheidungsproblematik hinzuweisen. Auf keinen Fall sollte man „bluffen“, also ein nicht existierendes Vertragsangebot vorgaukeln: Die Gefahr, dass man sich in Widersprüche verstrickt oder der Arbeitgeber dieses gerne prüfen würde ist zu groß. Bei einem Auffliegen des Schwindels wäre das gegenseitige Vertrauensverhältnis auf Dauer gestört.
Berufseinsteiger bzw. Jobwechsler werden bereits in der Stellenbeschreibung um eine Angabe ihrer Gehaltsvorstellungen gebeten bzw. spätestens in der zweiten Vorstellungsrunde dazu befragt und kommen daher nicht in die Verlegenheit, dies selbst ansprechen zu müssen.