Der Lebenslauf, auch Curriculum Vitae (CV) genannt, ist nach Ansicht von Headhuntern und Personalern die wichtigste Beurteilungs-Grundlage. Er sollte alle relevanten Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse, aber auch einige wichtige Erfolge auflisten, die für ein Unternehmen oder eine bestimmte Tätigkeit von Interesse sind. Unwichtiges sollte daher konsequent weggelassen werden. Der Umfang beträgt i.d.R. zwei, bei umfangreicher Berufserfahrung drei Seiten.
Anhand des Lebenslaufs verschafft sich der Arbeitgeber einen ersten Eindruck über den schulischen und beruflichen Werdegang. Ist der Aufbau bzw. Inhalt des Lebenslaufs nicht aussagekräftig und lesefreundlich, wird sich der Personaler im Zweifel nicht die Mühe machen, weitere Bewerbungsunterlagen wie z.B. Schul- und Arbeitszeugnisse zu studieren. Für das Erstellen des Lebenslaufs sollte man deshalb genügend Zeit einplanen und von Dritten intensiv und mehrfach prüfen lassen. Zum einen weil dieser in ähnlicher Form immer wieder benötigt wird und er zum anderen die erste Arbeitsprobe ist, die ein Bewerber abliefert.