Wie Arbeitnehmer souverän kündigen

Kündigung

Nicht nur Unternehmen kündigen ihren Mitarbeitern; es gibt durchaus auch Arbeitnehmer, die ihrer Firma (freiwillig) den Rücken kehren, z.B. wenn sie mit den Arbeitsbedingungen wie der Arbeitszeit, dem Gehalt und den Aufstiegsmöglichkeiten nicht zufrieden oder aus privaten Gründen dazu gezwungen sind. Auch wenn die wenigsten zu diesem Zeitpunkt bereits planen dürften jemals wieder zu ihrem alten Arbeitgeber zurückzukehren, empfiehlt es sich dennoch einige grundlegende Regeln beim Abschied zu beachten, denn man sieht sich oft mehr als einmal im Leben. Und selbst wenn es für den Weggang berechtigte Gründe gab, können neue Vorgesetzte oder Kollegen, eine veränderte Unternehmenskultur oder interessante Aufgaben einen eigentlich schon abgeschriebenen Arbeitgeber wieder attraktiv erscheinen lassen. Und dann zahlt es sich aus, wenn man bei seinem "Abgang" keine "verbrannte Erde" hinterlassen hat. 

 

Auch wenn der Wechsel feststeht und Sie den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben haben, sollten Sie nicht einfach der Personalabteilung Ihre Kündigung schicken ohne Ihren Vorgesetzen darüber zu informieren. Genausowenig sollten Sie aber Ihrem Vorgesetzten die Kündigung einfach überreichen. Vereinbaren Sie vielmehr ein Vieraugen-Gespräch, in dem Sie Ihre Beweggründe für den Jobwechsel darlegen. Dabei sollte im Vordergrund stehen welche Chancen und Perspektiven Sie sich von der neuen Position versprechen und nicht was Sie an Ihrem alten Unternehmen alles gestört hat. Signalisieren Sie zudem das bisherige Arbeitsverhältnis sauber beenden zu wollen, d.h. Ihre Aufaben an einen Nachfolger zu übergeben und laufende Projekte nach Möglichkeit noch abzuschließen.

 

Wer bei der Trennung guten Stil beweist, empfiehlt sich manchmal auch für Höheres. So kann aus dem vermeintlichen Trennungsgespräch ein Gespräch darüber werden, welche Aufgaben Sie zukünftig in der Firma übernehmen könnten, regelmäßig begleitet von einem Sprung auf der Karriereleiter.