KW 01/2013: Arbeitnehmer profitieren kaum vom Pflege-Gesetz

Pflege-Gesetz

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich und wird bis 2030 um ca. 50 % auf 3,5 Mio. steigen. Wer bislang Angehörige zu Hause pflegen wollte, konnte sich als Arbeitnehmer bis zu einem halben Jahr aus dem Job ausklinken - allerdings ohne Lohn oder Gehalt. Um die Betreuung durch Angehörige zu vereinfachen, ist daher Anfang 2012 das Pflegezeit-Gesetz in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für höchstens zwei Jahre auf bis zu 15h/Woche reduzieren können, aber während dieser Zeit immer noch z.B. 75 % ihrer bisherigen Bezüge erhalten. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer dann so lange zu einem geringeren Gehalt arbeiten, bis der Vorschuss vom Arbeitgeber wieder ausgeglichen ist und zudem das Ausfallrisiko wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit versichert haben.

 

Nach einem Jahr ist die Bilanz jedoch ernüchternd: Danach haben statt der erwarteten 44.000 nur 200 Arbeitnehmer das Angebot angenommen. Ein Grund ist u.a. der fehlende Rechtsanspruch, d.h. der Arbeitgeber muss der Verkürzung der Arbeitszeit erst zustimmen. Dazu hat er jedoch wenig Anlass. Er müsste mehr Personal vorhalten um die Ausfallzeiten auszugleichen und befürchten, dass viele Beschäftigte nach Ablauf der Pflegephase nicht in den Beruf zurückkehren, weil ihre Angehörigen auch weiterhin pflegebedürftig sind und sie sich ein Pflegeheim nicht leisten können oder wollen. 

 

Nur wenige, v.a. die besser verdienenden, können es sich zudem leisten über einen längeren Zeitraum auf durchschnittlich 25 % ihres Gehalts zu verzichten. Kritisiert wird auch, dass die Pflege von Angehörigen kein Halbtags-Job sei, sodass eine Teilzeitbeschäftigung vielen Angehörigen von Pflegebedürftigen gar nicht weiterhilft.