Parkplatzsuche ist keine Arbeitszeit

Von heute an stellen wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen und in aller Kürze interessante Urteile zum Arbeitsrecht vor. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Entscheidungen, bei denen es um eine Kündigung geht, insb. wann diese gerechtfertigt ist und wann nicht.

 

Eine Arbeitnehmerin, die jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fuhr, rechnete wiederholt und vorsätzlich die Zeit, die sie für die Suche nach einem Parkplatz benötigte, zu ihrer Arbeitszeit. Insgesamt hatte die Frau so an mehreren Tagen hintereinander 135 Minuten fälschlicherweise als Arbeitszeit angegeben. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass die (fristlose) Kündigung der Angestellten rechtmäßig war. Die Parkplatzsuche zähle nicht zur Arbeitszeit. Eine Abmahnung sei zudem entbehrlich gewesen, da die Vertrauens- grundslage für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses fehle und daher für den Arbeitgeber unzumutbar sei. (AZR 381/10).